Ein Security Interest spielt eine wichtige Rolle im finanzrechtlichen Kontext, insbesondere bei Startup-Investitionen. Aber was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff, und welche Bedeutung hat er für Investoren?
Was ist ein Security Interest in seiner Grundform?
Security Interest, im Deutschen oft als „Sicherungsrechte“ bezeichnet, ist ein rechtliches Konzept, das einem Gläubiger bestimmte Rechte an einem Vermögenswert einer anderen Person gewährt. Das dient der Absicherung einer Verbindlichkeit. Einfach gesagt: Der Gläubiger bekommt ein Pfandrecht oder eine Hypothek, um sicherzustellen, dass der Kreditnehmer seine Schulden tilgt. Wenn der Schuldner nicht zahlt, kann der Gläubiger den Sicherungsgegenstand verwerten und sich aus dessen Erlös befriedigen. Das wohl bekannteste Beispiel ist die Hypothek auf Immobilien.
Wie unterscheidet sich ein Security Interest von anderen Sicherheiten?
Nicht zu verwechseln mit allgemeinen Sicherungsabreden oder Bürgschaften! Security Interests sind häufig dingliche Rechte, die eben an den Vermögenswert gebunden sind. Das besitzt eine stärkere Rechtsstellung im Falle eines Zahlungsausfalls. Eine Bürgschaft ist dagegen ein rein persönliches Sicherungsmittel, bei der eine dritte Partei für die Verbindlichkeit des Schuldners einsteht. Kommt es zum Rechtsstreit, nimmt ein Security Interest dem Gläubiger einiges an Kopfzerbrechen ab.

Warum ist ein Security Interest im Startup-Bereich relevant?
Startups sind oft risikoreiche Engagements. Investoren möchten möglichst sichergehen, dass ihr Kapital geschützt ist. Hier kommen Security Interests ins Spiel. Bei Startups können das Patente, Markenzeichen oder sogar bestimmte Geschäftsmaterialien sein, die als Sicherheiten dienen. Das nicht nur Beruhigung für das Gewissen der Investoren, sondern auch eine konkrete Absicherung. Denn scheitert das Startup, bleibt zumindest ein Teil des investierten Kapitals gesichert.
Welche Arten von Security Interests gibt es?
Security Interests sind vielfältig. Die Hypothek bleibt der Platzhirsch bei Immobilien. Bei beweglichen Sachen sprechen wir von Pfandrechten. Eine besondere Form ist das Sicherungseigentum. Hierüber erwirbt der Gläubiger das Eigentum an einer Sache, die der Schuldner weiterhin nutzt. Noch spezifischer wird es bei Stamm- und Geschäftsanteilen an Gesellschaften. Hier kann sogar das Know-how des Startups als Security Interest dienen – eine spannende Variante für technologieintensive Startups.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es?
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) größtenteils die Bedingungen. Für unser Startup-Szenario sind zudem das Handelsgesetzbuch (HGB) und spezielle Regelungen für Gesellschaften relevant. Entscheidend ist die – oft notarielle – Eintragung des Sicherungsrechts. Das gilt speziell für Hypotheken oder Grundschulden. Unbemerkt durch den Schuldner kann so ein Security Interest also nicht entstehen. Wir sagen: Papierkrieg, aber machbar!
Was bedeutet ein Security Interest für Investoren praktisch?
Für Investoren bedeuten Security Interests eine zusätzliche Schutzschicht. Bei einem Totalschaden des Startups bleibt die Möglichkeit, bestimmte Vermögenswerte zu verwerten. Klar, das ist kein Allheilmittel. Aber wenn der Worst Case eintritt, kann es den finanziellen Schaden arg begrenzen. Sicherheitsdenken trifft hier auf Pragmatismus – Unsexy, aber notwendig!
Danach wird auch oft gesucht:
Startup-Investments, Sicherungsrechte, Bürgschaft, Pfandrecht, Hypothek, Sicherungsvertrag, Investitionsschutz, Patentrecht, Verwertung, Gesellschaftsanteile